LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Unterwart

Auflösung des Standesamtsverbandes Unterwart

In Kraft seit 01. Januar 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Unterwart und Oberdorf im Burgenland bestehende Standesamtsverband Unterwart wird aufgelöst.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Unterwart geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Unterwart weiterzuführen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.