Vorwort
§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Unterwart und Oberdorf im Burgenland bestehende Standesamtsverband Unterwart wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Unterwart geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Unterwart weiterzuführen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.