§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Kemeten und Litzelsdorf bestehende Standesamtsverband Kemeten wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Kemeten geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Kemeten weiterzuführen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.