§ 3 Schlußbestimmungen — Strompreise, kleine und mittlere Elektrizitätsversorgungsunternehmen
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(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung” in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 14. Feber 1991, Zl. IV-338/99-1991, über die Regelung der Strompreise für die kleinen und mittleren Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Burgenland außer Kraft.
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