LandesrechtBurgenlandVerordnungenStrompreise, kleine und mittlere Elektrizitätsversorgungsunternehmen§ 3

§ 3Schlußbestimmungen

In Kraft seit 20. Februar 1992
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung” in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 14. Feber 1991, Zl. IV-338/99-1991, über die Regelung der Strompreise für die kleinen und mittleren Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Burgenland außer Kraft.

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