§ 1
§ 1
Die Gemeinden Baumgarten und Draßburg werden zum Gemeindeverband Draßburg-Baumgarten zusammengeschlossen.
§ 2
§ 2
Der Gemeindeverband Draßburg-Baumgarten hat seinen Sitz in der Gemeinde Draßburg.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.