Vorwort
§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Schattendorf und Loipersbach im Burgenland bestehende Standesamtsverband wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Schattendorf geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Schattendorf weiterzuführen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.