LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Wahl des Landtages

Ausschreibung der Wahl des Landtages

In Kraft seit 25. April 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.

§ 2

§ 2

Als Wahltag wird der 23. Juni 1991 festgesetzt.

§ 3

§ 3

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 26. April 1991 bestimmt.