LandesrechtBurgenlandVerordnungenAuflösung des Standesamtsverbandes Marz

Auflösung des Standesamtsverbandes Marz

In Kraft seit 01. Januar 1991
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der aus den Gemeinden Marz und Sieggraben bestehende Standesamtsverband Marz wird aufgelöst.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Marz geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Marz weiterzuführen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.