§ 1
§ 1
Der aus den Gemeinden Marz und Sieggraben bestehende Standesamtsverband Marz wird aufgelöst.
§ 2
§ 2
Die vom Standesamtsverband Marz geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Marz weiterzuführen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.