LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerkaufsstellen in der Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal

Verkaufsstellen in der Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal

In Kraft seit 12. Dezember 1990
Up-to-date

Art. 1

In der Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal dürfen die Verkaufsstellen ganzjährig an allen Sonn- und Feiertagen von 8.00 - 12.00 Uhr offengehalten werden.