§ 1
§ 1
Die Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz werden zum Standesamtsverband Grafenschachen zusammengeschlossen.
§ 2
§ 2
Der Standesamtsverband Grafenschachen hat seinen Sitz in der Gemeinde Grafenschachen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.