LandesrechtBurgenlandVerordnungenStandesamtsverband Grafenschachen, Bildung

Standesamtsverband Grafenschachen, Bildung

In Kraft seit 01. Januar 1990
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz werden zum Standesamtsverband Grafenschachen zusammengeschlossen.

§ 2

§ 2

Der Standesamtsverband Grafenschachen hat seinen Sitz in der Gemeinde Grafenschachen.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.