§ 1
§ 1
Die Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz werden zum Gemeindeverband Grafenschachen zusammengeschlossen.
§ 2
§ 2
Der Gemeindeverband Grafenschachen hat seinen Sitz in der Gemeinde Grafenschachen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft.