Vorwort
§ 1
§ 1
Der 1. Jänner 1990 wird als Inkrafttretenstermin festgesetzt für
a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß § 48 Abs. 4 KFG 1967 und die Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967,
b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 4 KFG 1967 und
c) die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen.
§ 2
§ 2
Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.