LandesrechtBurgenlandVerordnungenEinführung des neuen Kennzeichnungssystems, Inkrafttretungstermine

Einführung des neuen Kennzeichnungssystems, Inkrafttretungstermine

In Kraft seit 05. November 1988
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der 1. Jänner 1990 wird als Inkrafttretenstermin festgesetzt für

a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß § 48 Abs. 4 KFG 1967 und die Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967,

b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 4 KFG 1967 und

c) die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen.

§ 2

§ 2

Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.