LandesrechtBurgenlandVerordnungenAusschreibung der Wahl des Landtages

Ausschreibung der Wahl des Landtages

In Kraft seit 31. Juli 1987
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.

§ 2

§ 2

Als Wahltag wird der 4. Oktober 1987 festgesetzt.

§ 3

§ 3

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 2. August 1987 bestimmt.