Diese Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 8. Mai 1986 über das Verbot des Verkaufes von Schaf- und Ziegenmilch und deren Produkte, LGBl. Nr. 23/1986, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/1986, wird aufgehoben.
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