Vorwort
§ 1
Für die Eintragung von Wahlberechtigten, denen die Bewilligung zur Ausübung des Wahlrechtes vor der Gemeinde-Sonderwahlbehörde erteilt wurde, ist ein dem Muster der Anlage entsprechendes besonderes Verzeichnis zu verwenden.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
LGBl 18-1982 AnlagePDF