LandesrechtBurgenlandVerordnungenVerzeichnis der Gemeinde-Sonderwahlbehörden bei Landtagswahlen

Verzeichnis der Gemeinde-Sonderwahlbehörden bei Landtagswahlen

In Kraft seit 07. April 1982
Up-to-date

§ 1

Für die Eintragung von Wahlberechtigten, denen die Bewilligung zur Ausübung des Wahlrechtes vor der Gemeinde-Sonderwahlbehörde erteilt wurde, ist ein dem Muster der Anlage entsprechendes besonderes Verzeichnis zu verwenden.

Anlage 1

Anl. 1