LandesrechtBurgenlandVerordnungenErhebungsbogen des Bezirksweinbaukatasters

Erhebungsbogen des Bezirksweinbaukatasters

In Kraft seit 05. März 1981
Up-to-date

§ 1

Die Weinbautreibenden haben die zur Anlegung des Bezirksweinbaukatasters erforderlichen Angaben unter Verwendung eines Erhebungsbogens nach dem in der ./. Anlage enthaltenen Muster zu machen.

Anlage

Anl. 1