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Entschädigung für die Ausübung des Amtes eines Bürgermeisters
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. März 1979
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§ 3 — Entschädigung für die Ausübung des Amtes eines Bürgermeisters
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Diese Verordnung tritt am 1. März 1979 in Kraft.
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