LandesrechtBurgenlandVerordnungenDurchschnitt der von den Gemeindebeamten bezogenen Nebengebühren

Durchschnitt der von den Gemeindebeamten bezogenen Nebengebühren

In Kraft seit 23. Oktober 1975
Up-to-date

§ 1

Der Durchschnitt der Nebengebühren der Gemeindebeamten im Sinne des § 17 Abs. 3 des Nebengebührenzulagengesetzes beträgt:

1. in der Verwendungsgruppe B 3.738,- S,

2. in der Verwendungsgruppe C 3.542,- S.