§ 1
§ 1
Das Gebiet der Gemeinden Kleinhöflein im Burgenland und St. Georgen am Leithagebirge wird aus dem Sprengel des politischen Bezirkes Eisenstadt-Umgebung ausgeschieden und mit dem Gebiet der Freistadt Eisenstadt vereinigt.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1971 in Kraft.