§ 10 § 10Täglicher Arbeitsablauf
In Kraft seit 16. Februar 2001
Up-to-date
Die tägliche Arbeit am Bildschirm ist so einzuteilen, dass sie durch Pausen oder anderweitige dienstliche Tätigkeiten unterbrochen wird, welche einen Ausgleich zur bildschirmarbeitsbedingten Belastung des menschlichen Seh-, Bewegungs- und Stützapparates darstellen.
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