LandesrechtBurgenlandVerordnungenBH Jennersdorf, Versicherungsunternehmen, Zulassungsstellen

BH Jennersdorf, Versicherungsunternehmen, Zulassungsstellen

Kraftfahrwesen
In Kraft seit 12. Mai 1998
Up-to-date

§ 1

§ 1 Behörde, Erprobungszeitraum

Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf wird zum Zwecke der Erprobung beginnend mit 1. Feber 1999 auf die Dauer von 4 Monaten als jene Behörde bestimmt, in deren örtlichen Wirkungsbereich Versicherer, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung anbieten (§ 59 Abs. 1 KFG 1967), auf Antrag ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben.

§ 2

§ 2 Öffnungszeiten

Die eingerichteten Zulassungsstellen müssen an Werktagen mindestens zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

Montag - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr

§ 3

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.