Anl. 1
In Kraft seit 01. November 2005
Up-to-date
1. Herstellung von Auramin.
2. Arbeiten, bei denen die betreffenden Dienstnehmer polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind, die in Steinkohlenruß, Steinkohlenteer oder Steinkohlenpech vorhanden sind.
3. Arbeiten, bei denen die betreffenden Dienstnehmer Staub, Rauch oder Nebel beim Rösten oder bei der elektrolytischen Raffination von Nickelmatte ausgesetzt sind.
4. Starke-Säure-Verfahren bei der Herstellung von Isopropylalkohol.
5. Arbeiten, bei denen die betreffenden Dienstnehmer Hartholzstäuben ausgesetzt sind.
Rückverweise
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