LandesrechtSteiermarkVerordnungenKennzeichnungsverordnungAnl. 2

Anl. 2

In Kraft seit 14. August 2002
Up-to-date
Sicherheitsfarbe Bedeutung Hinweise – Angaben
Rot Verbotszeichen Gefährliches Verhalten
Gefahr – Alarm Halt, Stillstand,
Not-Aus-Schalteinrichtung, Evakuierung
Material und Kennzeichnung und Standort
Ausrüstungen zur
Brandbekämpfung
Gelb oder Gelb-Orange Warnzeichen Achtung, Vorsicht Überprüfung
Blau Gebotszeichen Besonderes Verhalten oder Tätigkeit
Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung
Grün Erste Hilfe, Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel,
Rettungszeichen Stationen, Räume
Gefahrlosigkeit Rückkehr zum Normalzustand

Die Streifen (schwarz/gelb oder rot/weiß) sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen und müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.

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