§ 3 § 3Inkrafttreten und Außerkrafttreten
In Kraft bis 05. Juni 2027
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung der Verordnung folgenden Tag in Kraft.
(2) Nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet vom Tag des Inkrafttretens der Verordnung, tritt diese Verordnung außer Kraft.
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