§ 8a § 8aMethoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm
In Kraft seit 14. Januar 2022
Up-to-date
Bei der Bewertung der möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm für die gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 2 ermittelten betroffenen Einwohner und Einwohnerinnen sind die in Anlage 3 festgelegten Methoden zu verwenden.
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