(1) Die Pegelbereiche sind in der strategischen Lärmkarte mittels Farbdarstellung gemäß den Festlegungen in Anlage 1 ersichtlich zu machen.
(2) Sofern das gemäß § 4 Abs. 2 anzuwendende Berechnungsverfahren keine detaillierten Angaben enthält, ist folgendermaßen vorzugehen:
1. Es ist in einem Raster von 5 m x 5 m zu rechnen. Der Rasterursprung liegt im Nullpunkt des durch die jeweilige Projektion definierten Meridianstreifens (Gauß-Krüger: Meridian 28, 31 und 34).
2. Die Ermittlung der Schallimmission hat in einer Höhe von 4 m zu erfolgen. An Fassadenpunkten ist die Reflexion an der Fassade selbst nicht zu berücksichtigen, wohl aber die Reflexion an anderen Fassaden oder reflektierenden Objekten.
3. Bei der Berechnung der Schallausbreitung im selben Berechnungsgebiet sind für die Lärmquellen Straßenverkehr und Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten (IPPC-Anlagen) jeweils die gleichen Gelände- und Bodeneigenschaften einzusetzen.
4. Aus den Rechenergebnissen in den Rasterpunkten wird für die planliche Darstellung durch Interpolation die Lage der Punkte des dargestellten Lärmindex in 5-dB-Stufen auf den Rasterlinien ermittelt. Die Linien der Lärmindizes in 5-dB-Stufen werden durch Verbindung dieser Punkte ermittelt und sind in der strategischen Lärmkarte von einschließlich 55 dB bis 75 dB für den L den und von einschließlich 45 dB bis 70 dB für den L night darzustellen. Im Falle des Umgebungslärms durch Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten (IPPC-Anlagen) ist der L night zwischen einschließlich 50 dB und 70 dB darzustellen. Die Darstellung des Umgebungslärms durch Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten (IPPC-Anlagen) ist zumindest außerhalb des Betriebsgeländes erforderlich.
(3) Die Darstellung der strategischen Lärmkarten hat elektronisch zu erfolgen. Die Farbskala mit den Pegelbereichen gemäß Anlage 1 ist jedenfalls abzubilden. Eine Darstellung eines Längenmaßstabes ist dazu am Bildschirm abzubilden. Die Angabe von Schallpegeln für einzelne Punkte innerhalb der Karte hat ausschließlich als unterer und oberer Wert der Pegelklasse zu erfolgen. Straßennamen sowie allenfalls Namen markanter Punkte sind in die Karten einzutragen.
(4) Bei einem Ausdruck der strategischen Lärmkarte ist für die Darstellung der Farben das Farbsystem Pantone gemäß Anlage 1 zu verwenden.
(5) Auf der strategischen Lärmkarte können auch frühere oder vorhersehbare Umgebungslärmsituationen dargestellt werden.
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