(1) Die Gemeinden haben die strategischen Lärmkarten und die für die Darstellung der strategischen Lärmkarten erforderlichen Geodaten der Landesregierung in Form einer Shape-Datei in der Gauß-Krüger Projektion Meridian 28, 31 und 34 zugänglich zu machen sowie als Bericht zu übermitteln. Die Linien gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 sind dabei für jede Pegelklasse in getrennten Layern darzustellen. Für jeden Rasterpunkt der strategischen Lärmkarte sind dabei die Lärmindizes L den sowie L night anzugeben. Zudem haben die Gemeinden Aktionspläne und Berichte über die mit der Ausarbeitung der strategischen Lärmkarten gemäß § 4 bis § 8 in Zusammenhang stehenden Mindestinformationen der Landesregierung elektronisch in einem bearbeitbaren Format zugänglich zu machen sowie zu übermitteln. Dabei sind, soweit vorhanden, vom Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie elektronisch zur Verfügung gestellte Strukturvorlagen zu verwenden.
(2) Die Landesregierung hat die strategischen Lärmkarten und die für die Darstellung der strategischen Lärmkarten erforderlichen Geodaten dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Form einer Shape-Datei in der Gauß-Krüger Projektion Meridian 28, 31 und 34 zugänglich zu machen sowie als Bericht zu übermitteln. Die Linien gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 sind dabei für jede Pegelklasse in getrennten Layern darzustellen. Für jeden Rasterpunkt der strategischen Lärmkarte sind dabei die Lärmindizes L den sowie L night anzugeben. Zudem sind von der Landesregierung die Aktionspläne und Berichte über die mit der Ausarbeitung der strategischen Lärmkarten gemäß § 4 bis § 8 in Zusammenhang stehenden Mindestinformationen dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie elektronisch in einem bearbeitbaren Format zugänglich zu machen sowie zu übermitteln. Dabei sind, soweit vorhanden, vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie elektronisch zur Verfügung gestellte Strukturvorlagen zu verwenden.
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