§ 70 § 70Mitnahme und Verwendung privater Geräte
In Kraft seit 13. August 2016
Up-to-date
Die Mitnahme und Verwendung privater Geräte, wie Ton- und Bildträger oder Heizgeräte, in das Schülerheim ist den Schülern nur mit Zustimmung des Heimleiters gestattet.
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