Anl. 3
In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date
Anlage 3:
Organische Schadstoffe*):
AOX 500 mg/kg TM
PAK 6 mg/kg TM
PCB 1 mg/kg TM
Dioxin 50 mg/kg TM
*) Stoffe dieser Gruppe sind im Anlaßfall bzw. auf Verdacht im Behördenauftrag zu untersuchen.
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