Anlage 1:
Schwermetallgrenzwerte für biogene Abfallstoffe gemäß § 1 Abs 1:
Grenzwerte für biogene Abfallstoffe*)
Parameter Klasse B Klasse AB Klasse A Klasse I
Cd 2,5 2 1 0,7 mg/kg TM
Cr 100 70 70 70 mg/kg TM
Hg 2,5 2 0,7 0,4 mg/kg TM
Ni 80 60 60 25 mg/kg TM
Pb 150 150 150 45 mg/kg TM
Cu 300 300 150 70 mg/kg TM
Zn 1800 1200 500 200 mg/kg TM
*) Eine Überschreitung von nur einem Parameter um höchstens 25 Prozent des Grenzwertes ist zulässig. Werden Überschreitungen durch geogene Vorbelastungen ausgelöst, kann die Behörde im Einzelfall flächenbezogene Verwendungen für zulässig erklären.
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