Vorwort
§ 1 § 1 Einreihungsplan
Die Modellfunktionen (Berufsgruppen) und die Zuordnung ihrer Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage (Einreihungsplan) dargestellt.
§ 2 § 2 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2012, Zahl A03-ALL-27/1-2012, mit welcher die Modellfunktionen dargestellt und die Modellstellen zu Gehaltsklassen zugeordnet werden (Kärntner Gemeinde-Einreihungsplan-Verordnung – K-GEPV), LGBl. Nr. 14/2012, außer Kraft.
Anlage
Anl. 1
Vergleiche Anlage in LGBl Nr 16/2023