§ 13 § 13Inkrafttreten
In Kraft seit 10. Juni 2022
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung dieser Verordnung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kärntner Gemeinde-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – K-GAPV, LGBl. Nr. 37/2014, außer Kraft.
(3) Bedienstete, welche die Grundausbildung und die Dienstprüfung nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Bestimmungen noch nicht absolviert haben, haben die Grundausbildung und die Dienstprüfung nach den nach Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Bestimmungen zu absolvieren.
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