§ 1 § 1Geltungsbereich
In Kraft seit 10. Juni 2022
Up-to-date
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung einschließlich der Dienstprüfung der Bediensteten der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Auf die Bediensteten der Städte mit eigenem Statut findet diese Verordnung keine Anwendung.
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