§ 3 § 3Inkrafttreten
In Kraft seit 12. Dezember 2024
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, über die Schonzeiten und Mindestfangmaße (Brittelmaße) für Wassertiere (Kärntner Fischereischonzeitenverordnung – K-FSV), LGBl. Nr. 75/2020, außer Kraft.
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