§ 8 Beschlüsse und Beratungsprotokolle
In Kraft seit 22. September 2016
Up-to-date
(1) Die Stimmabgabe erfolgt mündlich.
(2) Wenn über einen Beschluss abgestimmt wird, gibt die/der Vorsitzende seine Stimme zuletzt ab.
(3) Das Abstimmungsergebnis wird von der/dem Vorsitzenden verkündet und im gesondert zu führenden Beratungsprotokoll verzeichnet.
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