§ 9 Verweisungen auf Bundesrecht
In Kraft seit 28. Dezember 2022
Up-to-date
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl Nr 51/1991; Gesetz BGBl I Nr 58/2018.
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