Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind insbesondere:
a) die ordnungsgemäße Verbuchung der Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen,
b) die ordnungsgemäße Einhebung der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen der Gemeinde sowie die Einziehung fälliger Zahlungen einschließlich des Mahnwesens,
c) die Verwaltung und Verwahrung der Kassenbestände, Sparbücher, Wertpapiere und der sonstigen sicherungsbedürftigen Sachen,
d) die Eintragung in die Kassen- und Rechnungsbücher (Buchungen), die Besorgung aller übrigen mit den Buchungen zusammenhängenden Geschäfte, die Erstellung der entsprechenden Abschlüsse, die Verwahrung der Kassen- und Rechnungsbücher (Bücher) sowie das Sammeln, Ordnen und Verwahren der Belege,
e) die Mithilfe bei der Erstellung des Entwurfes des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses,
f) die laufende Überwachung der Einhaltung des Voranschlages,
g) die Bearbeitung von Darlehen, Haftungsübernahmen und Leasingverträgen,
h) die Anweisungskontrolle vor der Leistung von Auszahlungen dahingehend, dass die anweisenden Stellen die Gebarungs- und Haushaltsvorschriften einhalten und die ihnen erteilte Ermächtigung nicht überschreiten und
i) die interne Kassenprüfung, das ist die Nachprüfung der Geld-, Wertpapier- und Sachengebarung aufgrund der Belege über die eingehobenen Einzahlungen und die geleisteten Auszahlungen. Sie hat die Prüfung der formalen Beschaffenheit, der rechnerischen Richtigkeit, der Vollständigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Belege zu umfassen.
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