(1) Dem Voranschlag sind zusätzlich zu den in der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 festgelegten Beilagen die folgenden Dokumente, Informationen und Nachweise anzuschließen:
1. der Vorbericht gemäß § 10;
2. eine Darstellung der Projekte (§ 6);
3. die Darstellung jener finanzierungswirksamen Erträge und Aufwendungen, die den Charakter der Einmaligkeit besitzen sowie vorzeitige Tilgungen; es sind das Konto, ein allfälliger Projektcode (§ 6), die stichwortartige Bezeichnung und der Betrag anzugeben;
4. ein Nachweis über die Aufwendungen für Subventionen;
5. ein Nachweis über sämtliche Haftungen (Beilage 6r VRV 2015);
6. die Sondervoranschläge für Stiftungen und Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit;
7. ein mittelfristiger Finanzplan sowie
8. ein Nachweis über die Aufwendungen für Dauerschuldverpflichtungen (ohne Betriebskosten), Miete und Pacht.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden