(1) Für die Gemeinde zulässige Zahlungsmittel sind Bargeld und bargeldloser Zahlungsverkehr (zB Buchgeld, Bankomatkarten, Kreditkarten).
(2) Die Verwendung von Wechseln als Zahlungsmittel ist unzulässig.
(3) Bargeld sind die gesetzlichen Zahlungsmittel in Euro.
(4) Die Verwendung einer auf die Gemeinde lautenden Bankomatkarte ist auf jene Personen beschränkt, die zur Abwicklung von Barauszahlungen berechtigt sind.
(5) Eine Kreditkarte hat auf die Gemeinde zu lauten. Die Verwendung der Kreditkarte ist auf Geschäftsfälle im Wert von höchstens 3.000 Euro im Einzelfall zu beschränken. Die Kreditkarte ist nur dann für Auszahlungen einzusetzen, wenn vor der Verwendung der Kreditkarte ein gesonderter, gemeindeinterner Auftrag für deren Verwendung erteilt wurde. Ein derartiger Auftrag hat sowohl die Unterschriften des Anordnungsbefugten und von zwei, zur Kollektivzeichnung berechtigten Personen aufzuweisen. Die Unterfertigung durch den Anordnungsbefugten und die zeichnungsberechtigten Personen hat verbunden mit der Angabe des jeweiligen Datums zu erfolgen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden