§ 23 Aufgaben der Finanzverwaltung
In Kraft seit 01. Januar 2020
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Zu den Aufgaben der Finanzverwaltung gehören insbesondere:
1. die Abwicklung der angeordneten Einzahlungen und Auszahlungen;
2. die Verwahrung und Verwaltung der Kassenbestände (Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere und der sonstigen sicherungsbedürftigen Verwahrnisse)
3. die Durchführung der Buchungen;
4. die Verwahrung der Belege und Bücher;
5. die Erstellung des Rechnungsabschlusses.
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