Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
1. Abgang: Abgänge im Finanzierungshaushalt vermindern die liquiden Mittel; Abgänge im Ergebnishaushalt vermindern das Nettovermögen
2. Abschreibung: Abschreibungen für Anlagen (Afa): Wertminderung des Anlagevermögens entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
3. Absetzung: ist die Beseitigung oder Verminderung eines schon verbuchten Betrages oder eine Berichtigung
4. Bedarfszuweisungen: sind Geldbeträge, die auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes 2017 von den Erträgen der gemeinschaftlichen Bundesabgaben zurückbehalten und zur Deckung von besonderen Erfordernissen einzelner Gemeinden von der Landesregierung gewährt werden
5. Bestandsverlagerungen: sind Umbuchungen von Beträgen von einem Girokonto zu einem Girokonto und von einem Girokonto auf bar oder umgekehrt
6. Ertragsanteile: sind die auf Grund des Finanzausgleichsgesetzes 2017 den Gemeinden zukommenden Anteile an den Erträgen der gemeinschaftlichen Bundesabgaben
7. Finanzierungsleasing: die Gemeinde als Leasingnehmerin ist wirtschaftliche Eigentümerin des Leasinggegenstandes; die Finanzierungsverpflichtung und das finanzierte Anlagegut sind vermögenswirksam zu erfassen
8. Gebarung: jedes Verhalten der Gemeinde, das finanzielle Auswirkungen (Auswirkungen auf Ausgaben, Einnahmen und Vermögensbestände) oder erfolgswirksame Auswirkungen hat; der Begriff der Gebarung geht daher über ein bloßes Hantieren mit finanziellen Mitteln hinaus (Tätigen von Ausgaben und Einnahmen, Verwaltung von Vermögensbeständen)
9. Gemeindekassa: ist die Bargeldkassa der Gemeinde
10. Gemeindekasse: umfasst die baren und unbaren Kassenbestände der Gemeinde
11. Gemeindevermögen: Vermögenswerte, an denen die Gemeinde zumindest wirtschaftlicher Eigentümerin ist, einschließlich des öffentlichen Gutes
12. GEMFIN: Software zur Übermittlung der Gemeindehaushaltsdaten
13. GHD: die Gemeindehaushaltsdaten
14. Gliederungskriterien
a) Bereichsbudget: jede Gruppe (0 bis 9) stellt ein Bereichsbudget dar
b) Globalbudget: unterteilen die Bereichsbudgets auf Grundlage des Ansatzverzeichnisses
c) Detailbudget: untergliedern die Globalbudgets
15. Handverlag: ist ein aus der Einheitskasse zur unmittelbaren Bestreitung von kleineren Ausgaben zur Verfügung gestellter Geldbetrag
16. Haushaltskonsolidierung: Maßnahmen zur Wiederherstellung eines stabilen Haushalts
17. Haushaltssicherung: Maßnahmen zur Gewährleistung eines stabilen Haushalts oder Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsdaten
18. Kassenkredit (Kassenstärker): kurzfristige Darlehen, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen des Finanzierungshaushalts dienen und innerhalb des Haushaltsjahres zurückzuzahlen sind
19. MVAG: Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen, dh. Ertrags- und Aufwandsgruppen sowie Einzahlungs- und Auszahlungsgruppen, denen Konten zugeordnet sind, auf welchen die Verrechnung erfolgt
20. Nachtragsvoranschlag: Änderungen oder Ergänzungen des bereits genehmigten Voranschlags innerhalb des Haushaltsjahres
21. Nebenkassen: Teile der Gemeindekasse, die im Bedarfsfalle für besondere Einzahlungen eingerichtet werden
22. Nettoergebnis: die Differenz aus der Summe der Erträge und Aufwendungen
23. Nicht voranschlagswirksame Gebarung: Einzahlungen und Auszahlungen, die nicht endgültig solche der Gemeinde sind und auch nicht veranschlagt werden
24. Rücklagen:
a) Haushaltsrücklagen, die nicht mit Zahlungsmittelreserven hinterlegt sind. Sie können mit den positiven Ergebnissen der Ergebnisrechnung gebildet werden
b) Haushaltsrücklagen, die mit Zahlungsmittelreserven hinterlegt sind
c) Zweckgebundene Rücklagen, die mit Zahlungsmittelreserven zu hinterlegen sind
Die Darstellung der Rücklagen erfolgt als Teil des Nettovermögens der Gemeinde.
25. Rückstellungen: dienen der periodengerechten Darstellung von zu erwartenden Verpflichtungen
26. Sammelanordnung: eine Anordnung von Auszahlungen an verschiedene Empfänger durch den Anordnungsberechtigten
27. Sammelanweisung: ein Zahlungsauftrag zur Leistung von Zahlungen an verschiedene Empfänger, welcher durch den Gemeindekassier und einen weiteren Zeichnungsberechtigten unterfertigt wird
27a. Sparsamkeit: Vermeidung unnötiger wirtschaftlicher Belastungen, ein Auftrag zu angemessenem Ausgabenverhalten.
28. Stellenplan: alle im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen
29. Stundung: die Gewährung eines Zahlungsaufschubes über den Zeitpunkt der Fälligkeit hinaus
30. Transferzahlung: Zahlungen von und an Dritte ohne Gegenleistung
31. Verfügungsmittel: werden durch die Verstärkungsmittel ersetzt
32. Vergütungen: Leistungen zwischen Verwaltungszweigen untereinander
33. Verstärkungsmittel: dienen der Bedeckung unvermeidbarer und nicht veranschlagter Auszahlungen oder Aufwendungen, die Verwendung der Verstärkungsmittel ist im Lagebericht des Rechnungsabschlusses zu dokumentieren
34. Verwahrgelder: Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit in Verwahrung genommenen Zahlungsmitteln
35. Voranschlag: besteht aus dem Ergebnisvoranschlag mit den zu erwartenden Aufwendungen und Erträgen und dem Finanzierungsvoranschlag mit den zu erwartenden Auszahlungen und Ein-zahlungen
36. Voranschlagsprovisorium: eine bis zum Wirksamwerden des neuen Voranschlags vom Gemeinderat beschlossene und zeitlich begrenzte Ermächtigung zur Fortführung des Gemeindehaushalts
37. Vorschüsse: Auszahlungen, die eine Gemeinde für Dritte leistet und die von diesen rückzuzahlen sind
37a. Wertgrenzen: Voranschlagswerte, die eine bestimmte Rechtsfolge (zB Zuständigkeit eines Organs, Höhe des Kassenkredits; Pflicht zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung) auslösen und die durch Einbeziehung von haushaltsinternen Vergütungen zu bestimmen sind.
37b. Wirtschaftlichkeit: Erreichung eines möglichst großen Erfolgs mit gegebenen Mitteln oder Verwirklichung eines bestimmten Erfolgs mit geringst möglichem Aufwand.
38. Zahlstelle: Zusammenfassung von Nebenkasse und Handverlag
39. Zahlungsmittelreserven: ein Teil der liquiden Mittel, die für bestimmte Zwecke vorgesehen sind
40. Zweckgebundene Einnahmen: die Verwendung ist für bestimmte Zwecke festgelegt oder beschränkt
41. Zweckmäßigkeit: das vorgegebene Ziel mit den geeignetsten Mitteln in personeller und sachlicher Hinsicht zu verwirklichen.
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