§ 84 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juni 1977
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gemeindehaushaltsordnung 1971, LGBl. Nr. 21/1971, außer Kraft.
Rückverweise
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