§ 51 Verrechnungsumfang
In Kraft seit 01. Juni 1977
Up-to-date
Die Verrechnung umfaßt:
1. die voranschlagswirksame Verrechnung;
2. die voranschlagsunwirksame Verrechnung;
3. die Vermögensverrechnung;
4. die sonstige Verrechnung.
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