§ 41 Aufgaben der Gemeindekasse
In Kraft seit 01. Juni 1977
Up-to-date
Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehören insbesondere:
1. die rechtzeitige Einbringung und Leistung der angeordneten Einnahmen und Ausgaben;
2. die Verwahrung und Verwaltung der Kassenbestände, Wertmarken, Sparbücher, Wertpapiere und der sonstigen sicherungsbedürftigen Verwahrnisse;
3. die Durchführung der Buchungen;
4. die Verwahrung der Belege und Bücher;
5. falls die Buchführung von der Kassenführung nicht getrennt ist, die Erstellung der Zeit- und Sachbuchabschlüsse und des Rechnungsabschlusses.
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