§ 8 Rechnungswesen
In Kraft seit 14. April 2016
Up-to-date
Der Regionalvorstand hat die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eines ordentlichen Unternehmers zu beachten. Für den Regionalvorstand ist unter der Verantwortung der Kassiererin/des Kassiers ein Rechnungswesen zu führen, das den Aufgaben des Regionalvorstandes entspricht.
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