§ 2 Aufgaben der/des Vorsitzenden
In Kraft seit 14. April 2016
Up-to-date
(1) Die Aufgaben der/des Vorsitzenden sind:
1. die Vertretung des Regionalvorstandes nach außen;
2. die Umsetzung der durch das Gesamtgremium des Regionalvorstandes gefassten Beschlüsse;
3. die laufende Verwaltung des Regionalvorstandes;
4. die Einberufung der Sitzungen des Gesamtgremiums des Regionalvorstandes, die Entgegennahme von Anträgen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Sitzungen;
5. die Besorgung aller Aufgaben, die das Gesamtgremium des Regionalvorstandes der/dem Vorsitzenden zur alleinigen Besorgung übertragen hat.
(2) Im Falle der Abwesenheit der/des Vorsitzenden obliegen deren/dessen Aufgaben der/dem stellvertretenden Vorsitzenden.
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