§ 2 Aufgaben der/des Vorsitzenden
In Kraft seit 14. April 2016
Up-to-date
(1) Die Aufgaben der/des Vorsitzenden sind:
1. die Vertretung der Regionalversammlung nach außen;
2. die laufende Verwaltung der Regionalversammlung, die Geschäftsstelle des Regionalvorstandes ist zugleich die Geschäftsstelle der Regionalversammlung;
3. die Einberufung der Sitzungen der Regionalversammlung, die Entgegennahme von Anträgen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Sitzungen;
(2) Im Falle der Abwesenheit der/des Vorsitzenden obliegen deren/dessen Aufgaben der/dem stellvertretenden Vorsitzenden.
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