§ 15 § 15
In Kraft seit 18. September 2026
Up-to-date
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 45/2015, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 93/2025, außer Kraft.
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