(1) Der Geschäftsgang des Amtes der Landesregierung kann auf Grund eines elektronisch geführten Aktenverarbeitungs- und -verwaltungssystems abgewickelt werden.
(2) Für den Kanzleidienst gilt die vom Landesamtsdirektor zu erlassende Büroordnung.
§ 12 GeOA · GeOA · Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung
§ 12 Genehmigungsbefugnis
…§ 12 (1) Unbeschadet der Leitungsverpflichtung und Verantwortung der Abteilungsleiterin bzw des Abteilungsleiters kann diese bzw dieser verlässlichen, in ihrem Arbeitsgebiet erfahrenen Bediensteten die Befugnis zur Genehmigung…
§ 17 Inkrafttreten
…2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft. (4) Die §§ 9 Abs 1, 1a, 4 und 5, 11 Abs 3, 12 Abs 1a sowie § 15 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 128/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. § …
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