§ 4 Module des Ausbildungslehrganges
In Kraft seit 15. Oktober 2024
Up-to-date
(1) Für den Ausbildungslehrgang sind folgende Gegenstände vorzusehen, die selbstständig von den Bediensteten am Arbeitsplatz als getrennte Module in Form von E-Learnings inklusive Wissensüberprüfung zu absolvieren sind:
Modulblock 1 | |
Modul 1 | Einführung in den Landesdienst |
Modul 2 | IT im Landesdienst |
Modul 3 | Büroordnung |
Modul 4 | ELAK - Elektronischer Akt |
Modulblock 2 | |
Modul 5 | Basiswissen EU, Bund, Land und Gemeinden |
Modul 6 | Grundzüge der Verwaltungslehre |
Modulblock 3 | |
Modul 7 | Dienst- und Besoldungsrecht, Datenschutz und Compliance |
Modul 8 | Finanzwesen - von der Beschaffung bis zur Rechnungsabwicklung |
(2) Die Module sind zeitlich so anzubieten, dass deren Absolvierung in einem Zeitraum von einem Jahr möglich ist.
Rückverweise
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