§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Gemeindebediensteten der Entlohnungsgruppen gv1 bis gv4 und a bis d. § 3 Abs. 2 und 3 Bgld. GemBG 2014 ist anzuwenden.
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